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Zuletzt aktualisiert am: 12.11.2009

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Am 5.11.89 verteilte Franz Egeter, Mitglied der DFG-VK-Gruppe Augsburg und Antimilitarist, auf der Ausstellung „Rührt euch" des Streitkräfteamtes der Bundeswehr 20 Flugblätter mit einem Aufruf zur Kriegsdienstverweigerung. Darauf findet sich der Satz: „Eines steht fest: Soldaten werden zu Mördern ausgebildet. Aus “Du sollst nicht töten“ wird “Du mußt töten“. Weltweit. Auch bei der Bundeswehr.“ Franz wurde in den letzten 12 Jahren wegen dieses Flugblatts in zwei skandalösen Verfahren, die immer bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht gingen, zu hohen Geldstrafen verurteilt. Jedes Mal legte Franz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das wiederum jedes Mal die Urteile der bayrischen Justiz (einstimmig!) als verfassungswidrig zurückwies. Franz musste nun das skandalöse Verfahren ein drittes Mal durchmachen. Die vorerst letzte Hauptverhandlung fand am Dienstag, den 12.03.2002, vor dem Amtsgericht Landsberg statt und endete mit einem Freispruch für Franz Egeter.

Stellungnahme von Franz Egeter vor dem
Amtsgericht Landsberg a. Lech, 12. März 2002

Der erzwungenen Notwendigkeit folgend, werde ich mich erneut zu der mir zur Last
gelegten Tat vor mehr als 12 Jahren äußern - inzwischen zum vierten Mal (!), einmal
vor dem Landgericht Augsburg und bereits zum dritten Mal hier vor diesem Gericht.

Mein Problem ist allerdings, daß das Landgericht Augsburg einmal, das Bayerische
Oberste Landesgericht zweimal und das Amtsgericht Landsberg ebenfalls zweimal,
nicht in der Lage war, ein Urteil gegen mich zu fällen, das nicht verfassungswidrig
war. Alle fünf Urteile und Beschlüsse gegen mich wurden vom
Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Es wäre meines Erachtens das Einfachste,
aufgrund der detaillierten Begründungen und Bewertungen durch das BVerfG mich
im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft endlich freizusprechen und das seit mehr
als 1 2 Jahren andauernde Strafverfahren gegen mich zu beenden.

Ich hatte mich bemüht, 1990 hier vor diesem Gericht Richter Markus ausführlich die
Hintergründe meiner Flugblattverteilung zu erklären, ihn mit meiner Erziehung,
meiner pazifistischen und antimilitaristischen Auffassung, meiner Moral und meinen
ethischen Anschauungen und Überzeugungen vertraut zu machen. Ich hatte versucht
ihm meine Absichten, meine Formulierungen und die Abbildungen auf meinem
Flugblatt ausführlich zu erläutern. Er verurteilte mich. Das Bundesverfassungsgericht
hob 1995 dieses Urteil einstimmig auf und begründete dies auf 67 Seiten.

Dann stand ich 1996 an zwei Verhandlungstagen wieder vor diesem Gericht. Erneut
nahm ich ausführlich zum Vorwurf der Beleidigung Stellung. Inzwischen waren
weitere fünf Jahre vergangen, in denen unter anderem die militärischen Massaker des
Golfkriegs stattgefunden hauen. Wieder legte ich meinen Werdegang dar, Weder
hatte ich Material und eine Vielzahl von Belegen für meine Sicht der Dinge
gesammelt und dem Richter vorgelegt, wieder begründete ich, warum mein Flugblatt
sich grundsätzlich gegen den weltweiten Militarismus wendete, warum es keine
Beleidigung einzelner Soldaten der Bundeswehr sein konnte. Ich erklärte erneut wie
ich die Ausbildung von Soldaten auf der ganzen Welt einschätze, daß ich das Wort
Mörder als moralischen Begriff verwendete, daß ich von den in Gesetzestexten
verwendeten juristischen Definitionen ähnlicher Begriffe keine Ahnung hatte, und
daß ich dieses Wort genau so verwendet habe, wie deutsche katholische Bischöfe es
öffentlich für Frauen verwendeten, die sich für eine Sehwangerschaftsunterbrechung
entschieden hatten.

Trotz meiner Darlegungen, die dem Gericht als Kopie meines Manuskripts vorliegen,
und trotz des bereits von meinem Rechtsanwalt erwirkten Verfassungsgerichtsurteils
verknackte mich dann Richter Daum im Namen des Volkes erneut. Seine
Urteilsbegründung empfinde ich als skandalös. Sie ist in keiner Weise mehr
nachvollziehbar und wurde zusammen mit dem Beschluß des Obersten Bayerischen
Landesgerichts von 1997 im Dezember 2001 zu Recht als verfassungswidrig verworfen.

Das ist also die Situation, die auf mich nur noch befremdlich wirkt, und in der ich
mich nun - nach drei sehr ausführlichen Stellungnahmen zu den Hintergründen
meiner Flugblattverteilung, mehr als 12 Jahre danach - ein weiteres Mal äußern
werde.

Einige der hier im Gerichtsaal anwesenden Frauen und Männer waren schon vor 12
Jahren in der Verhandlung gegen mich dabei, und vielleicht empfinden sie es ebenso
schwierig wie ich, wenn wir uns nun in die Situation von 1989 zurückversetzen
müssen.

Damals lebte ich in Landsberg in einem hochmilitarisierten Bereich. Landsberg war
lange Zeit Abschussrampe und Zielort von Atomraketen. Ich sah dort auch
Panzerhaubitzen, mit denen Bundeswehrsoldaten Atomgranaten gerade einmal 20 km
weit verschießen konnten. Von wo nach wo, fragte ich mich.

1989 existierte noch die Deutsche Demokratische Republik, und die
Massenvernichtungswaffen des Westens waren auf die Menschen gerichtet, die einige
Monate später als ,,unsere Brüder und Schwestern im Osten" gefeiert wurden. In
diesem Zusammenhang wies der US-Abgeordnete Kostmayer den
US-Verteidigungsminister empört darauf hin, dass dieser - ich zitiere -
,,Produktionsgelder für taktische Atomwaffen beantragt habe, die von Deutschen auf
Deutsche in einem wiedervereinigten Deutschland abgefeuert werden sollen."
US-Präsident Reagen nannte damals Atomraketen "Peacekeeper", also
Friedensbewahrer und Bundeskanzler Kohl nannte im Jahr meiner Verurteilung
Nuklearwaffen ,,Kriegsverhütungswaffen". Welche hinterhältige Perversion!

Im Oktober 1989 - also einige Tage vor meiner Flugblattverteilung erkannte die
Regierung Gorbatschow offiziell an, daß der zehn Jahre zurückliegende Angriff auf
Afghanistan unrechtmäßig und unmoralisch (!) gewesen sei. Die 13000 gefallenen wie
auch die vielen in Afghanistan inhaftierten Soldaten hätten sich an der Verletzung
internationaler Rechts- und Verhaltensregeln beteiligt (Noam Chomsky: War against
people, S.128).

Im gleichen Jahr wird in der Frankfurter Rundschau der NATO-General und
militärisch Verbündete Altay Tokat zum Krieg gegen die kurdischen Menschen zitiert;
,,Wir werden keinen Grashalm, geschweige denn Menschen übrig lassen".
Und ein türkischer Regierungsvertreter beschreibt die türkischen NATO-Soldaten:
,,Wenn sie auch heute nicht töten, dann eben morgen. Sollte das Militär es für nötig
erachten, werden Bomben fallen, egal wo, wann, auf welches Dorf auch immer."

Als ich am 23. August 1990 verurteilt wurde, weil ich geschrieben hatte, daß Soldaten
zu Mördern ausgebildet werden, lagen mir Zeitungsberichte der Frankfurter
Rundschau vom 16. Mai des selben Jahres vor, aus denen ich zitiere.
Überschrift: "US-Army wütete in Panama." Dann weiter: ,,Die US-Truppen richteten
ein Blutbad unter der panamaischen Bevölkerung an. ... US-Soldaten begingen laut
Augenzeugenberichten Kriegsverbrechen, ermordeten Gefangene und erschossen
unbeteiligte Zivilpersonen" usw.
Es stand in der Zeitung ,,Blutbad" und es stand darin ,,ermordeten".

In den barbarischen Jahren 1989 und 1990 - und darauf möchte ich mich

beschränken, weil die in meinem Flugblatt verwendeten Begriffe aus dieser Zeit
resultierten - also 1989 und 1990 fanden weltweit eine Vielzahl militärischer Massaker
statt, über die es unzählige Zeitungsberichte, Reportagen und Zeugenaussagen gab.
Mir liegen Zeitungsausschnitte vor, in denen wörtlich steht, die kolumbianischen
Streitkräfte seien für ,,Morde" verantwortlich.
Den indischen Sicherheitskräften wird ,,eine Terrorherrschaft vorgeworfen.... Es gebe
Massenmorde, Vergewaltigungen, illegale Verhaftungen, Folter."
Da stand also ,,Massenmorde" und da stand "Folter".
Es hieß ,,Völkermord in der Türkei". Es stand in der Zeitung, daß in Somalia ,,15000
bis 50000 wehrlose Zivilisten (...) vorsätzlich von Regierungstruppen umgebracht
worden seien."
Es wurde von ,,Kriegsverbrechen in Äthiopien" berichtet, von einem ,,Massaker in El
Salvador" und davon, daß die srilankische Armee mit Napalm die Städte in Schutt
und Asche legt.

Das waren wenige Beispiele wörtlicher Zitate aus großen deutschen Zeitungen. Wird
da wirklich nicht klar, worum es mir auf meinem antimilitaristischen Flugblatt ging?
Warum ich damit zur Verweigerung aller Kriegsdienste auffordern und an das
Gewissen appellieren wollte? Warum ich mich gegen eine verlogene Ausstellung des
Streitkräfteamtes wenden wollte?

Die Ausstellung zeigte Karikaturen, in denen nur die eine Seite des Soldatentums
gezeigt wurde, in der eine Blödelarmee, eine Spaßarmee und ein Witzfigurenkabinett
dargestellt wurde. Ich hatte dazu das Plakat der Ausstellung dem Richter Markus
übergeben, damit er es zu den Akten nehmen kann. Leider war dann 1996 bei meiner
zweiten Verhandlung vor dem Amtsgericht diese Leihgabe verschwunden und in den
Akten nicht mehr auffindbar.
Als anerkannten Kriegsdienstverweigerer, als Mitglied der Deutschen
Friedensgesellschaft, als Kriegsdienstverweigerungs-Berater, als Steuerzahler, aber vor
allem als Lehrer empörte es mich, mit welcher Unverschämtheit Schülerinnen und
Schüler durch diese Ausstellung belogen wurden.

Ist das völlig unverständlich, daß ich mit meinem Flugblatt die andere, in der
Ausstellung fehlende Seite des Militarismus und des Soldatentums aufzeigen wollte?
Daß ich die Schrecken des Krieges ins Bewußtsein der Menschen rufen wollte, die in
dem Militärstädtchen Landsberg nichts besseres zu tun hatten, als sich an einem
Sonntagnachmittag in einer Schule den gezeigten Schwachsinn anzusehen?

Alle drei Bilder auf meinem Flugblatt zeigen die Soldaten als Opfer. Wie sollte das
eine Beleidigung gerade der Soldaten der Bundeswehr sein?
Ein Bild auf meinem Flugblatt zeigt - wohlgemerkt 1989, also vor mehr als 12 Jahren
- Soldaten als Marionetten der Hochfinanz. Die Karikatur war von dem bekannten
Karikaturisten Rainer Hachfeld und in mehreren Zeitschriften veröffentlicht.
Das andere Bild zeigt den gnadenlosen Kommandanten, der die Befehlsempfänger
auch dann noch über das Schlachtfeld schickt, wenn schon alles zivile Leben
erloschen ist und die Welt in rauchenden Trümmern liegt. Dieses Bild war aus einem
Flugblatt des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB gegen Kriegsspielzeug.

Das dritte Bild zeigt einen Soldatenfriedhof. Auch das gehört zum Soldatentum.

Nun möchte ich noch kurz auf den Text meines Flugblatts eingehen und dabei auch
die beiden Verfassungsgerichtsurteile berücksichtigen.

Ich hatte ja vorhin schon dargelegt, wie 1989 und in den Jahren davor das
Soldatenhandwerk in der Presse geschildert wurde. Die auf dem Flugblatt von mir
verwendeten Begriffe wie "Mord, Folter, Terror" waren solchen Zeitungsberichten
entnommen.
Mir kam es in meinem Flugblatt darauf an, daß Töten im Krieg kein unpersönlicher
Vorgang ist, der witzig verharmlost werden kann, sondern daß es von Menschenhand
erfolgt und daß Soldaten zu Tätern und (!) Opfern gemacht werden. Ich wollte die
persönliche Verantwortlichkeit eines jeden sich für den Soldatenberuf
Interessierenden wecken und die Bereitschaft zur Kriegsdienstverweigerung stärken
(1. BVerfG-Urteil S.47). Das tue ich auch heute noch genauso, und ich werde dies
auch weiterhin tun.

Als ich vor 30 Jahren als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden wollte, und mich
einer entwürdigenden Gewissensprüfung unterziehen mußte, war es unerläßlich, das
Soldatenhandwerk so zu schildern, wie ich es auf dem Flugblatt getan hatte. Es war
unbedingt erforderlich, die Prüfungskammer davon zu überzeugen, daß ich die
Ausbildung zum Soldaten als Ausbildung zum Morden empfinde und an diesem
Gewissenskonflikt zerbrechen würde. Damals mußte ich meinen Antrag auf
Kriegsdienstverweigerung genau so begründen und die Ausbildung und die Tätigkeit
von Soldaten als moralisch verwerflich erklären - sonst hätte ich nie anerkannt
werden können. Und seit über 12 Jahren soll ich nun deswegen verurteilt werden?
Wer soll diesen Irrsinn eigentlich verstehen? An der Forderung an den
KDV-Antragsteller hat sich bis heute nichts geändert. Ich war 1996 als Beisitzer in
den Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung beim Kreiswehrersatzamt München
berufen worden und mußte darüber entscheiden, ob junge Männer als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden können.

In dem Flugblatt wurde keinem einzelnen Soldaten, keinem speziell der Bundeswehr
und keinem Soldaten einer anderen nationalen Armee irgendetwas unterstellt (1.
BVerfG-Urteil 5.46). Ganz im Gegenteil wurde in dem kurzen Text zweimal der
Begriff "weltweit" ganz gezielt und klärend verwendet. ,,Weltweit" soll alle
einschließen. Das läßt überhaupt keine andere Interpretation zu. Es ist mir
unerklärlich, wieso die verfassungswidrigen Urteile gegen mich diese Sichtweise so
hartnäckig außer Acht lassen.
Es ging nirgends um die Kritik an einem besonders verwerflichen Individualverhalten
oder an charakterlichen Mängeln von ganz bestimmten ausgewählten Soldaten.
Vielmehr wurde von mir auf die möglichen Folgen der Soldatenausbildung und der
Kriegsführung hingewiesen. Überall! ,,Aus Du sollst nicht töten wird Du mußt töten".
Das betrifft jeden militärischen Apparat, nicht nur die Bundeswehr. Das
Soldatenhandwerk wird eingeübt im Frieden und durchgeführt im Krieg. Was stimmt
daran nicht? Was war daran 1989 beleidigend für einen Soldaten?
,,Militarismus tötet, auch ohne Waffen, auch ohne Krieg." Das entstammte einer
Kampagne der evangelischen Kirche, und ich zeige Ihnen gerne den Aufkleber von

damals, der auf den Zusammenhang zwischen dem Hunger in der Welt, der
militärischen Gnadenlosigkeit und dem Rüstungswahnsinn hinwies. Was war daran
falsch, was eine Beleidigung?

Zum Schluß muß ich noch einmal auf den Begriff ,,Mord" bzw. ,,Mörder" eingehen.
Denn letztlich bringt mich ja dieser Begriff seit über 12 Jahren immer wieder mal
nach Landsberg.
Ich habe zur Erläuterung meiner Beweggründe den Monat März gewählt, da ich
heute, im März, zum fünften Mal vor Gericht gezwungen bin.

Im März 1945, wenige Monate vor den schrecklichen Massenmorden von Hiroshima
und Nagasaki vernichteten US-Soldaten im Auftrag ihrer Befehlshaber die meist aus
Holzhäusern bestehende Millionenstadt Tokio durch Brandbomben.
Nach dem Krieg stellte das ,,US Strategic Bombing Survey" fest, daß - ich zitiere - ,,in
Tokio innerhalb von 6 Stunden mehr Menschen durch Feuer umgekommen sind, als
zu irgendeiner anderen Zeit in der Menschheitsgeschichte." Die Schätzungen lagen
zwischen 80 000 und 200 000 Verbrannten (Noam Chomsky: War against people).
Das ist für mich ein historischer Beleg, daß die bombenden Soldaten zu Mördern
ausgebildet waren.

Am 16. März 1968 fand das Massaker von My Lai statt. Es war nur ein Auslöser für
mein antimilitaristisches Engagement.
Der einzige dafür angeklagte und zur Verantwortung gezogene war Leutnant William
Calley. Er schrieb in seinem Bericht:
,,Ich stellte mir die Leute von My Lai vor, die Leichen, aber ich fand nichts daran. Ich
hatte den Vietcong gefunden, ich hatte mich an ihn herangemacht, ich hatte ihn
vernichtet: meine Aufgabe an dem Tag. Ich sah darin nichts Falsches, sonst hätte ich
doch Gewissensbisse gehabt. Und dann glaube ich, bekam ich Schiss. Was ist, wenn
sie Recht haben? Was, wenn ich doch irgendwie ein Mörder bin?" (John Sack: Ich
war gern in Vietnam).
Auch Leutnant Calley war zum Mörder ausgebildet worden..


Ich danke vor allem meinem Rechtsanwalt Herrn Kittl und meiner Lebenspartnerin,
meinem Bruder und allen anderen Freundinnen und Freunden, die mich seit 1989 in
dieser Sache solidarisch unterstützten.


Franz Egeter


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